Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht normiert die rechtlichen Bedingungen unserer Mobilität und gehört so zu den zentralen und konfliktträchtigsten Rechtsgebieten.
Indes findet auf dem Gebiet des Verkehrsrechts die rechtliche Auseinandersetzung nur höchst selten unmittelbar zwischen zwei Verkehrsteilnehmern statt. Zumeist steht auf der Gegenseite entweder eine Versicherung oder – im Bußgeld- oder Strafverfahren- eine Behörde. Das Verkehrsrecht zeichnet sich damit u.a. dadurch aus, dass man es zumeist mit „starken“ und „spezialisierten“ Gegnern zu tun hat.
In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in den Bereichen
- Unfallregulierung
- Schadensmanagement im Autohaus
- Verkehrszivilrecht und Gewährleistungsrecht
- Verkehrsstrafrecht/Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Fahrerlaubnisrecht
- Oldtimerrecht
betreut Sie unser Fachanwalt für Verkehrsrecht: Wolfgang Nickel
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