Notariat
Welche Aufgaben hat ein Notar?
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, übt also nicht gewerbliche, sondern „hoheitliche“ Tätigkeit aus.
Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar in Deutschland somit für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Hierbei ist der Notar – im Gegensatz zum Rechtsanwalt – zur Unparteilichkeit gegenüber beiden Vertragspartnern verpflichtet. Im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Grundstücksrecht sowie im Erbrecht und Familienrecht unterliegen Verträge häufig gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernissen.
Als berufene Notare in Herborn bieten Notar Helmke und Notar Schnabel sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Unter anderem unterstützen Herr Helmke und Herr Schnabel Sie in den folgenden Bereichen:
Grundstücks- und Immobilienrecht
- Kaufverträge über bebauten oder unbebauten Grundbesitz und Wohnungs- oder Teileigentum
- Grundstücksübergabe- und -schenkungsverträge
- Begründung und Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
- Begründung und Bestellung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrecht)
- Begründung von Erbbaurechten
- Begründung und Bestellung von Reallasten und Vorkaufsrechten
- Bildung von Wohnungs- und Teileigentum, Sondereigentum
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Erbrecht
- Testamente und Erbverträge
- Erb- und Pflichtteilsverzichte
- Erbscheinanträge
- General- und Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gründung, Umwandlung, Verschmelzung, Liquidation bei Kapital- und Personengesellschaften
- Gesellschaftsverträge, Abtretungs- und Kaufverträge von Gesellschaftsanteilen
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorständen und Aufsichtsräten
- Handelsregisteranmeldungen
Familienrecht und klassische Treuhandtätigkeiten
- Eheverträge
- Scheidungsfolgevereinbarungen
Unsere Notare: Jürgen Helmke, Norbert Schnabel
Unsere Bürovorsteherin: Pamela Rotter