Notariat

Welche Aufgaben hat ein Notar?
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, übt also nicht gewerbliche, sondern „hoheitliche“ Tätigkeit aus.

Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar in Deutschland somit für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Hierbei ist der Notar – im Gegensatz zum Rechtsanwalt – zur Unparteilichkeit gegenüber beiden Vertragspartnern verpflichtet. Im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Grundstücksrecht sowie im Erbrecht und Familienrecht unterliegen Verträge häufig gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernissen.

Als berufene Notare in Herborn bieten Notar Helmke und Notar Schnabel sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Unter anderem unterstützen Herr Helmke und Herr Schnabel Sie in den folgenden Bereichen:

Grundstücks- und Immobilienrecht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Erbrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Familienrecht und klassische Treuhandtätigkeiten

Unsere Notare: Jürgen Helmke, Norbert Schnabel
Unsere Bürovorsteherin: Pamela Rotter