Familienrecht
Kompetenz durch Spezialisierung
Im Familienrecht sind wir insbesondere in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Ehescheidung
- Aufhebung von Lebenspartnerschaften
- Kindesunterhalt
- Volljährigenunterhalt
- Umgangsrecht
- Sorgerecht
- Trennungsunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Zugewinn- und Vermögensauseinandersetzungen
- Wohnungszuweisung
- Haushaltsteilung
- gesamtschuldnerische Ausgleichsansprüche
- Nutzungsentschädigung
- Unterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes
- Elternunterhalt und Elternhaftung
- Großelternunterhalt
- steuerliche Fragen anlässlich der Trennung
- Eheverträge vor und nach Eheschließung
- Trennung und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Vaterschaftsfeststellung / -anfechtung
- Verfahrensbeistand
Es betreut Sie unsere Fachanwältin für Familienrecht:
Raphaele Franz